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Grundbildung

Coiffeuse/Coiffeur EFZ

Die Ausbildung zum Erlangen des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses als Coiffeuse EFZ oder Coiffeur EFZ dauert 3 Jahre. 

Semesterbeurteilungen

In der Bildungsverordnung ist in Art. 14.3 festgelegt: Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner hält den Bildungsstand der lernenden Per-son in einem Bildungsbericht fest. Weitere Informationen dazu und die entsprechenden Bildungsberichte finden Sie im AHA-Ordner, Kapitel 7, Semesterbeurteilung.

Damit Sie und die Lernenden diese Bildungsberichte noch einfacher ausfüllen können, haben wir sie als beschreibbare Version aufbereitet.

Qualifikationsverfahren

Im Qualifikationsverfahren hast du die Aufgabe, die in der Grundbildung erlernten Kompetenzen wie Fachkompetenz, Methodenkompetenz und Sozial- bzw. Selbstkompetenz nachzuweisen.

Das Qualifikationsverfahren ist in folgende Fächer unterteilt:

Teilprüfung (im 4. Semester)

  • Praktische Arbeiten: 4 Std.
  • Schwerpunkte: Grundtechniken, Pflege, Haarschnitt

Abschlussprüfung

  • Praktische Arbeiten: 6 Std.
  • Schwerpunkte: Kundenberatung, Damen- und Herrenhaarschnitte, Haarveränderungen, Formen
  • Berufskunde (Fachkompetenz): 3 ½ Std. (davon ½ Std. mündlich)
  • Allgemeinbildung gemäss Bildungsverordnung, Artikel 11

Die detaillierten Bestimmungen zum Qualifikationsverfahren kannst du in der Bildungsverordnung unter Artikel 16 bis 18 nachlesen.

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